Matrias Gesetz
Matrias Gesetzt sorgt für die Reinheit und den Fortbestand des thyrnischen Volkes und bewahrt es vor dem Zerfall seiner besonderen Fähigkeiten und Tugenden durch die Vermischung mit zweitwertigem und barbarischem Blut. Dies dient auch den zweitwertigen und barbarischen Völkern, da sie nur von einem reinen und unverfälschten thyrnischem Geist - durch Rat, Schutz und Führung - bereichert werden können.
An erster Stelle soll die Bewahrung der Tugendhaftigkeit der thyrnischen Frauen stehen!Sie müssen dazu von den trieb-gesteuerten Männern der anderen Völker ferngehalten werden. Deshalb sollen thyrnische Frauen das Heimatland nur in Ausnahmefällen und dann auch nur in Begleitung ihres Vormundes verlassen. Ihnen ist es bei Strafe verboten allein zu reisen. Wenn eine Thyrnerin durch unglückliche Umstände von ihrem Volk getrennt wird, ist es die Pflicht der Männer sie in ihre Heimat zurückzubringen, damit sie ihrem rechtmäßigen Vormund übergeben werden kann. Hat eine Thyrnerin keinen rechtmäßigen Vormund mehr, so muss ihr ein neuer zugewiesen werden.
Thyrnischen Frauen ist der körperliche Kontakt zu allen zweitwertigen und barbarischen Männern streng verboten und muss immer bestraft werden. Dabei gibt es keine Ausnahmen!Bastarde, die von thyrnischen Frauen geboren werden, müssen getötet werden! Die Mütter dieser unreinen Kinder sollen ihr Schicksal teilen. Außerdem muss der Vormund dieser Frauen bestraft werden, da er seine Verantwortung und Aufsichtspflicht nicht wahrgenommen hat.
Thyrnischen Männern ist der körperliche Austausch zu zweitwertigen und barbarischen Frauen erlaubt, aber sie sollen keinen Nachwuchs mit ihnen zeugen.Erfährt ein Thyrner jedoch, dass eine Nicht-Thyrnerin ein Kind von ihm erwartet, soll er dafür sorgen, dass die Schwangerschaft abgebrochen wird. Tut er dies nicht, wird er mit der Schande bis zum Ende seines Daseins leben müssen.
Bastarde, die von thyrnischen Männern gezeugt wurden, dürfen nicht als Söhne anerkannt werden und sind keine Thyrner!
Jeder Versuch einen Bastard als wahren Thyrner auszugeben soll mit dem Tode bestraft werden! Alle Thyrner, die helfen eine solche Lüge zu unterstützen, sollen mit dem Exil bestraft werden!
Thyrnischen Männern ist es gestattet gesicherte thyrnische Freudenhäuser aufzusuchen, in denen alle Sklavinnen nicht mehr gebärfähig sein dürfen.Unterhält ein thyrnisches Freudenhaus gebärfähige Sklavinnen, muss der Betrieb sofort eingestellt werden und dem Betreiber drohen Strafen. Auch Haussklavinnen, die der Unterhaltung ihres Herrn dienen, dürfen nicht mehr gebärfähig sein!
Thyrnische Männer sollen jedoch nur auf diese Einrichtungen und Rechte zurückgreifen, wenn ihr Verlangen sie sonst davon abhält, ihre Pflichten und Aufgaben gewissenhaft und gründlich auszuführen. Ansonsten ist die Triebkontrolle durch Willenskraft und Besinnung auf die thyrnische Tugendhaftigkeit vorzuziehen!
Thyrnischen Frauen ist der Aufenthalt in Freudenhäusern und anderen ähnlichen Unterhaltungsstätten grundsätzlich streng verboten!
Die Ehe ist die heiligste Institution im Thyrnischem Reich!Eine Thyrnerin ist ihrem Ehemann gegenüber zu absoluter Treue verpflichtet und Ehebruch soll mit dem Tod bestraft werden. Auch thyrnische Männer sollen bei Ehebruch bestraft werden, damit immer eine nachvollziehbare Abstammung und Familienzugehörigkeit eines jeden Thyrners gewährleistet ist. Wird eine Thyrnerin von ihrem Ehemann betrogen, hat sie das Recht sich zu trennen und erneut zu heiraten.
Körperliche Beziehungen zu Sklavinnen oder zweitwertigen und barbarischen Frauen gelten nicht als Ehebruch.
Thyrnerinnen, die sich in der Situation einer bevorstehenden Vergewaltigung durch zweitwertige oder barbarische Männer befinden, sind verpflichtet sich selbst das Leben zu nehmen. Der Tod ist der Schändung immer vorzuziehen!Bei der Vergewaltigung durch einen Theraner ist die Frau verpflichtet diesen Vorfall öffentlich bekannt zu geben. Den Vergewaltiger erwarten dann schwere Strafen, ebenso wie den Vormund der vergewaltigten Theranerin, da er seine Verantwortung und Aufsichtspflicht nicht wahrgenommen hat.
Ist die Vergewaltigung jedoch die Folge davon, dass die Theranerin sich ihrem Vormund widersetzt hat, oder sich hingegen der Verbote allein an gefährlichen Orten aufgehalten hat, soll sie zum Exil verurteilt werden. Die Strafen für ihren Vergewaltiger und Vormund werden in diesem Fall milder ausfallen.
Alle Gäste, die das Heimatland besuchen und sich in unzüchtiger Weise einer thyrnischen Frau nähern, werden sofort von der Insel verbannt und dürfen sie nie wieder betreten. Thyrnischen Frauen ist es nicht erlaubt, sich ohne Vormund mit Gästen des thyrnischen Heimatlandes zu treffen.