Olburger Fremdengesetze: Unterschied zwischen den Versionen

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Auszug aus den ''heiligen Gesetzen'' von Olburg für einreisende Fremde:
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== I. Gesetze wider die Teufel ==
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1. Verboten ist es, laut auszusprechen die schändlichen Namen der Teufel, welche sind allesamt  
 
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4. Verboten ist es, mitzuführen teuflische Kultgegenstände, wie gezeigt im Teufelshammer!
 
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== II. Gesetze wider die Zauberei, der Teufel Kräfte ==
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=== II. Gesetze wider die Zauberei, der Teufel Kräfte ===
  
 
1. Verboten ist es, einzuführen ins Reich solcherart Bücher, deren Inhalt ketzerisch teuflischer  
 
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7. Verboten ist es, mitzuführen teuflische Wesen oder teuflische Tiere!
 
7. Verboten ist es, mitzuführen teuflische Wesen oder teuflische Tiere!
  
== Strafmaß ==
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=== Strafmaß ===
 
<big>Verstöße gegen Gesetze I.1, I.3 sowie II.4, II.5 während des Aufenthaltes im Reich werden bei Gästen des Reiches '''mit dem Tode''' bestraft !!!</big>
 
<big>Verstöße gegen Gesetze I.1, I.3 sowie II.4, II.5 während des Aufenthaltes im Reich werden bei Gästen des Reiches '''mit dem Tode''' bestraft !!!</big>
  

Version vom 15. August 2017, 03:09 Uhr

Ein Olburger Beamter erklärt die Fremdengesetze.
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Die Olburger Fremdengesetze wurden im Königreich der Olburger erlassen, um die Gefahren durch die Dämonen (Teufel) einzudämmen.



Auszug aus den heiligen Gesetzen von Olburg für einreisende Fremde

Wird von Seiten der Gäste Seelsorge gewünscht, mag er sich an einen Priester in einer der Kirchen des Reiches wenden. WOL wendet sich nicht ab von echter Not, obgleich ihr auch kommt aus der Teufel Landen, Reisender!

„Denn wahrhaft gütig ist WOL – unser Hirt und Herr!"

I. Gesetze wider die Teufel

1. Verboten ist es, laut auszusprechen die schändlichen Namen der Teufel, welche sind allesamt die abtrünnigen und fremden Götzen der verdammten Landen!

2. Verboten ist es, zu tragen der Teufel Zeichen, wie gelistet im Teufelshammer!

3. Verboten ist es, zu vollziehen der Teufel Kulthandlungen, wie beschrieben im Teufelshammer!

4. Verboten ist es, mitzuführen teuflische Kultgegenstände, wie gezeigt im Teufelshammer!

II. Gesetze wider die Zauberei, der Teufel Kräfte

1. Verboten ist es, einzuführen ins Reich solcherart Bücher, deren Inhalt ketzerisch teuflischer Art oder teuflischer Zauberei ist!

2. Verboten ist es, einzuführen ins Reich jene Bücher, welche genannt im Teufelshammer!

3. Verboten ist es, einzuführen solcherart Ding, welches belegt ist mit teuflischem Zauber!

4. Verboten ist es, durchzuführen die teuflischen Riten, wie beschrieben im Teufelshammer!

5. Verboten ist es, zu wirken und zu sprechen die teuflischen Zauber und Sprüche, wie ausgeführt im Teufelshammer!

6. Verboten ist es für Menschen einzureisen, die mit teuflischen Kräften in Verbindung stehen!

7. Verboten ist es, mitzuführen teuflische Wesen oder teuflische Tiere!

Strafmaß

Verstöße gegen Gesetze I.1, I.3 sowie II.4, II.5 während des Aufenthaltes im Reich werden bei Gästen des Reiches mit dem Tode bestraft !!!