Gesellschaftliche Ordnung des Thyrnischen Weltreiches: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Gesellschaftliche Ordnung des [[Thyrnisches Weltreich|Thyrnischen Weltreiches]]''' bezeichnet die tief verwurzelte, hierarchische Gliederung der imperialen Bevölkerung, welche die Rechte, Pflichten und den sozialen Status jedes Einzelnen bestimmt. Die Rangordnung reicht von der herrschenden Aristokratie und der freien Bürgerschaft über die Bewohner der unterworfenen Provinzen bis hin zu den rechtlosen [[Sklaverei im Thyrnischen Weltreich|Sklaven]].
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Dieser Artikel beleuchtet die Merkmale der einzelnen Stände sowie die Beziehungen zwischen ihnen, die sowohl die Stabilität als auch die Konfliktpotenziale des Reiches definieren.
  
  
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====Rechte und Privilegien====
 
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* '''Politische Rechte''': Nur Inhaber des Eturischen Bürgerrechts haben das Recht, die politische Ämterlaufbahn, den '''"Weg der Ehre"''', zu beschreiten. Sie allein können Velator, Quaesitor oder Konsor werden und im Konsilium sitzen.  
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* '''Politische Rechte:''' Nur Inhaber des Eturischen Bürgerrechts haben das Recht, die politische Ämterlaufbahn, den '''"Weg der Ehre"''', zu beschreiten. Sie allein können Velator, Quaesitor oder Konsor werden und im Konsilium sitzen.  
* '''Juristische Rechte''': Sie genießen den vollen Schutz des thyrnischen Gesetzes. Dazu gehört das Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren in Thyrna und, als wichtigstes Privileg, das Recht der Berufung an den Kaiser (''Provocatio ad Dracidorem'') unter der ''Tutela Populi''. Ein eturischer Bürger darf nicht gefoltert oder willkürlich hingerichtet werden.  
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* '''Juristische Rechte:''' Sie genießen den vollen Schutz des thyrnischen Gesetzes. Dazu gehört das Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren in Thyrna und, als wichtigstes Privileg, das Recht der Berufung an den Kaiser (''Provocatio ad Dracidorem'') unter der ''Tutela Populi''. Ein eturischer Bürger darf nicht gefoltert oder willkürlich hingerichtet werden.  
* '''Wirtschaftliche Rechte: Sie haben das uneingeschränkte Recht auf Eigentum im gesamten Reich und sind von bestimmten provinzialen Steuern und Zöllen befreit.  
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* '''Wirtschaftliche Rechte:''' Sie haben das uneingeschränkte Recht auf Eigentum im gesamten Reich und sind von bestimmten provinzialen Steuern und Zöllen befreit.  
* '''Soziale Rechte''': Nur sie können eine rechtsgültige Ehe (''connubium'') mit anderen eturischen Bürgern eingehen und ihre Kinder als legitime Erben und Bürger anerkennen lassen.
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* '''Soziale Rechte:''' Nur sie können eine rechtsgültige Ehe (''connubium'') mit anderen eturischen Bürgern eingehen und ihre Kinder als legitime Erben und Bürger anerkennen lassen.
  
  
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====Rechte und Pflichten====
 
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* '''Juristische Rechte''': Inhaber des provinzialen Rechts stehen unter dem Schutz des thyrnischen Gesetzes und sind vor der reinen Willkür lokaler Autoritäten geschützt. Sie können Eigentum besitzen und rechtsgültige Verträge schließen. Ihr Rechtsschutz ist jedoch geringer als der eines eturischen Bürgers; sie können beispielsweise nicht an den Kaiser appellieren.  
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* '''Juristische Rechte:''' Inhaber des provinzialen Rechts stehen unter dem Schutz des thyrnischen Gesetzes und sind vor der reinen Willkür lokaler Autoritäten geschützt. Sie können Eigentum besitzen und rechtsgültige Verträge schließen. Ihr Rechtsschutz ist jedoch geringer als der eines eturischen Bürgers; sie können beispielsweise nicht an den Kaiser appellieren.  
* '''Wirtschaftliche Rechte''': Sie genießen die Vorteile der ''Pax Thyrna'', wie sichere Handelswege und eine stabile Währung, unterliegen aber der vollen provinzialen Besteuerung.  
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* '''Wirtschaftliche Rechte:''' Sie genießen die Vorteile der ''Pax Thyrna'', wie sichere Handelswege und eine stabile Währung, unterliegen aber der vollen provinzialen Besteuerung.  
* '''Politische Einschränkungen''': Das Provinziale Bürgerrecht gewährt keinerlei politische Mitspracherechte in Thyrna. Der Zugang zum "Weg der Ehre" und zum Konsilium ist ihnen verwehrt. Sie können jedoch lokale Ämter in ihren Heimatstädten bekleiden.
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* '''Politische Einschränkungen:''' Das Provinziale Bürgerrecht gewährt keinerlei politische Mitspracherechte in Thyrna. Der Zugang zum "Weg der Ehre" und zum Konsilium ist ihnen verwehrt. Sie können jedoch lokale Ämter in ihren Heimatstädten bekleiden.
  
  
 
=== Der Weg zum vollen Bürgerrecht ===  
 
=== Der Weg zum vollen Bürgerrecht ===  
 
Das System ist nicht völlig starr. Das Imperium nutzt die Verleihung des vollen Eturischen Bürgerrechts als mächtiges Instrument zur Belohnung von Loyalität und zur Förderung der "Thyrnisierung".
 
Das System ist nicht völlig starr. Das Imperium nutzt die Verleihung des vollen Eturischen Bürgerrechts als mächtiges Instrument zur Belohnung von Loyalität und zur Förderung der "Thyrnisierung".
* '''Der Dienst im Heer''': Der wichtigste und ehrenhafteste Weg für einen Provinzbewohner, das volle Bürgerrecht zu erlangen, ist der Militärdienst. Ein Nicht-Bürger, der eine volle Dienstzeit von 16 Jahren in den Hilfstruppen der Signaten ehrenhaft ableistet, erhält bei seiner Entlassung das Eturische Bürgerrecht für sich und seine Nachkommen. Dies ist der stärkste Anreiz für die Rekrutierung von Soldaten in den Provinzen und ein entscheidender Motor der Integration.  
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* '''Der Dienst im Heer:''' Der wichtigste und ehrenhafteste Weg für einen Provinzbewohner, das volle Bürgerrecht zu erlangen, ist der Militärdienst. Ein Nicht-Bürger, der eine volle Dienstzeit von 16 Jahren in den Hilfstruppen der Signaten ehrenhaft ableistet, erhält bei seiner Entlassung das Eturische Bürgerrecht für sich und seine Nachkommen. Dies ist der stärkste Anreiz für die Rekrutierung von Soldaten in den Provinzen und ein entscheidender Motor der Integration.  
* '''Kaiserliche Verleihung''': Der Dracidor hat das alleinige Recht, das volle Bürgerrecht an Einzelpersonen, Familien oder sogar ganze Städte zu verleihen, die sich durch außergewöhnliche Taten oder besondere Loyalität gegenüber dem Reich ausgezeichnet haben. Eine solche Verleihung ist jedoch ein seltener Gnadenakt und eine der höchsten Ehren, die ein Provinzbewohner erlangen kann.  
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* '''Kaiserliche Verleihung:''' Der Dracidor hat das alleinige Recht, das volle Bürgerrecht an Einzelpersonen, Familien oder sogar ganze Städte zu verleihen, die sich durch außergewöhnliche Taten oder besondere Loyalität gegenüber dem Reich ausgezeichnet haben. Eine solche Verleihung ist jedoch ein seltener Gnadenakt und eine der höchsten Ehren, die ein Provinzbewohner erlangen kann.  
* '''Die Freigelassenen (''Liberti'')''': Ein Sklave, der von einem eturischen Bürger freigelassen wird, erhält in der Regel das Provinziale Bürgerrecht mit all seinen Einschränkungen. Seine in der Freiheit geborenen Kinder gelten jedoch als vollwertige eturische Bürger und können den vollständigen sozialen Aufstieg vollziehen.
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* '''Die Freigelassenen (''Liberti''):''' Ein Sklave, der von einem eturischen Bürger freigelassen wird, erhält in der Regel das Provinziale Bürgerrecht mit all seinen Einschränkungen. Seine in der Freiheit geborenen Kinder gelten jedoch als vollwertige eturische Bürger und können den vollständigen sozialen Aufstieg vollziehen.
  
  
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Die Gesellschaft des Draconats ist eine streng geschichtete Ordnung, die den Status, die Rechte und die Möglichkeiten jedes Einzelnen von Geburt an bestimmt. Sie gliedert sich im Wesentlichen in vier freie Stände, unter denen die große Masse der Unfreien steht.
 
Die Gesellschaft des Draconats ist eine streng geschichtete Ordnung, die den Status, die Rechte und die Möglichkeiten jedes Einzelnen von Geburt an bestimmt. Sie gliedert sich im Wesentlichen in vier freie Stände, unter denen die große Masse der Unfreien steht.
  
===Die Konsorenschaft (Senatorenstand)===
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===Die Konsorenschaft (''Nobilitas'')===
 
Die Konsorenschaft ist die absolute Spitze der gesellschaftlichen und politischen Pyramide. Sie ist eine politische Klasse, die sich aus den reichsten und mächtigsten Familien des Imperiums zusammensetzt. Alle Mitglieder des Konsiliums (des Senats) gehören diesem Stand an. Die Konsorenschaft selbst ist innerlich gespalten in:
 
Die Konsorenschaft ist die absolute Spitze der gesellschaftlichen und politischen Pyramide. Sie ist eine politische Klasse, die sich aus den reichsten und mächtigsten Familien des Imperiums zusammensetzt. Alle Mitglieder des Konsiliums (des Senats) gehören diesem Stand an. Die Konsorenschaft selbst ist innerlich gespalten in:
 
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* '''Bevölkerungsanteil''': Verschwindend gering. Im Gesamtreich weit unter 1% der Bevölkerung. In der Hauptstadt Thyrna ist ihre Konzentration höher, liegt aber wahrscheinlich bei nicht mehr als 1-2%.
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* '''Bevölkerungsanteil:''' Verschwindend gering. Im Gesamtreich weit unter 1% der Bevölkerung. In der Hauptstadt Thyrna ist ihre Konzentration höher, liegt aber wahrscheinlich bei nicht mehr als 1-2%.
* '''Aufstieg''': Man wird nicht direkt in die Konsorenschaft geboren. Der offizielle Weg führt über den "Weg der Ehre". Nach dem erfolgreichen Bekleiden des ersten Magistratsamtes (des Arcarius) wird man auf Lebenszeit in das Konsilium aufgenommen und gehört somit dem Stand an. Der endgültige Aufstieg einer Familie in die etablierte Aristokratie ist jedoch erst durch das Erreichen des Velator-Amtes zementiert.
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* '''Aufstieg:''' Man wird nicht direkt in die Konsorenschaft geboren. Der offizielle Weg führt über den "Weg der Ehre". Nach dem erfolgreichen Bekleiden des ersten Magistratsamtes (des Arcarius) wird man auf Lebenszeit in das Konsilium aufgenommen und gehört somit dem Stand an. Der endgültige Aufstieg einer Familie in die etablierte Aristokratie ist jedoch erst durch das Erreichen des Velator-Amtes zementiert.
* '''Bürgerrechte''': Sie besitzen die vollen und uneingeschränkten Bürgerrechte. Darüber hinaus haben sie das exklusive Recht, die höchsten politischen Ämter zu bekleiden und als Vicarius Provinzen zu verwalten.
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* '''Bürgerrechte:''' Sie besitzen die vollen und uneingeschränkten Bürgerrechte. Darüber hinaus haben sie das exklusive Recht, die höchsten politischen Ämter zu bekleiden und als Vicarius Provinzen zu verwalten.
* '''Vererblichkeit des Status''': Der Status ist in höchstem Maße erblich. Die Kinder eines Konsors werden in die Aristokratie geboren und genießen von Geburt an die Privilegien ihres Standes, einschließlich des erleichterten Zugangs zur politischen Laufbahn. Der Fortbestand des Status über Generationen hängt jedoch davon ab, dass die Familie ihren immensen Reichtum und politischen Einfluss bewahrt.
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* '''Vererblichkeit des Status:''' Der Status ist in höchstem Maße erblich. Die Kinder eines Konsors werden in die Aristokratie geboren und genießen von Geburt an die Privilegien ihres Standes, einschließlich des erleichterten Zugangs zur politischen Laufbahn. Der Fortbestand des Status über Generationen hängt jedoch davon ab, dass die Familie ihren immensen Reichtum und politischen Einfluss bewahrt.
 
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* '''Bevölkerungsanteil''': Eine kleine, aber bedeutende Minderheit. Im Gesamtreich ca. 1-3%, in der Hauptstadt Thyrna und anderen großen Handelsstädten ist ihr Anteil mit 5-10% deutlich höher.
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* '''Bevölkerungsanteil:''' Eine kleine, aber bedeutende Minderheit. Im Gesamtreich ca. 1-3%, in der Hauptstadt Thyrna und anderen großen Handelsstädten ist ihr Anteil mit 5-10% deutlich höher.
* '''Aufstieg''': Der Eintritt in die Ritterschaft erfolgt durch den Nachweis des erforderlichen Mindestvermögens, das vom Lustrator beim Zensus überprüft wird. Auch herausragende militärische Verdienste können zur Erhebung in den Ritterstand führen.
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* '''Aufstieg:''' Der Eintritt in die Ritterschaft erfolgt durch den Nachweis des erforderlichen Mindestvermögens, das vom Lustrator beim Zensus überprüft wird. Auch herausragende militärische Verdienste können zur Erhebung in den Ritterstand führen.
* '''Bürgerrechte''': Sie besitzen die vollen Bürgerrechte. Sie haben Zugang zu wichtigen Offiziersposten (wie dem Lictar) und zu den niederen Ämtern des "Wegs der Ehre". Sie sind die primäre Rekrutierungsbasis für die vom Kaiser ernannten Verwalter und Agenten.
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* '''Bürgerrechte:''' Sie besitzen die vollen Bürgerrechte. Sie haben Zugang zu wichtigen Offiziersposten (wie dem Lictar) und zu den niederen Ämtern des "Wegs der Ehre". Sie sind die primäre Rekrutierungsbasis für die vom Kaiser ernannten Verwalter und Agenten.
* '''Vererblichkeit des Status''': Der Status ist nicht automatisch erblich, sondern an den Besitz geknüpft. Die Nachkommen eines Ritters behalten den Status nur, solange sie das für den Stand erforderliche Vermögen der Familie erhalten. Sinken sie unter diese Schwelle, fallen sie in den Stand des Volkes zurück. Umgekehrt kann ein wohlhabend gewordener Bürger, der das Mindestvermögen erreicht, in die Ritterschaft aufsteigen.
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* '''Vererblichkeit des Status:''' Der Status ist nicht automatisch erblich, sondern an den Besitz geknüpft. Die Nachkommen eines Ritters behalten den Status nur, solange sie das für den Stand erforderliche Vermögen der Familie erhalten. Sinken sie unter diese Schwelle, fallen sie in den Stand des Volkes zurück. Umgekehrt kann ein wohlhabend gewordener Bürger, der das Mindestvermögen erreicht, in die Ritterschaft aufsteigen.
 
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* '''Bevölkerungsanteil''': Die größte Gruppe der freien Bevölkerung. Im Gesamtreich schätzungsweise 50-60% der Gesamtbevölkerung.
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* '''Bevölkerungsanteil:''' Die größte Gruppe der freien Bevölkerung. Im Gesamtreich schätzungsweise 50-60% der Gesamtbevölkerung.
* '''Aufstieg''': Der Aufstieg in die Ritterschaft durch außergewöhnlichen wirtschaftlichen Erfolg oder militärische Auszeichnungen ist theoretisch möglich, aber extrem selten.
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* '''Aufstieg:''' Der Aufstieg in die Ritterschaft durch außergewöhnlichen wirtschaftlichen Erfolg oder militärische Auszeichnungen ist theoretisch möglich, aber extrem selten.
* '''Bürgerrechte''': Das thyrnische Bürgerrecht wird durch Geburt von bürgerlichen Eltern oder durch ehrenhafte Entlassung aus dem Militärdienst erlangt. Es gewährt den Schutz durch das thyrnische Gesetz, das Recht auf Eigentum und (zumindest in der Theorie der Republik) das Wahlrecht.
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* '''Bürgerrechte:''' Das thyrnische Bürgerrecht wird durch Geburt von bürgerlichen Eltern oder durch ehrenhafte Entlassung aus dem Militärdienst erlangt. Es gewährt den Schutz durch das thyrnische Gesetz, das Recht auf Eigentum und (zumindest in der Theorie der Republik) das Wahlrecht.
* '''Vererblichkeit des Status''': Der Status des freien Bürgers ist vollständig erblich. Die Kinder von Bürgern sind von Geburt an vollwertige Bürger Thyrnas mit allen damit verbundenen Grundrechten.
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* '''Vererblichkeit des Status:''' Der Status des freien Bürgers ist vollständig erblich. Die Kinder von Bürgern sind von Geburt an vollwertige Bürger Thyrnas mit allen damit verbundenen Grundrechten.
 
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* '''Bevölkerungsanteil''': Die größte Gruppe im Imperium, schätzungsweise 30-40% der Gesamtbevölkerung.
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* '''Bevölkerungsanteil:''' Die größte Gruppe im Imperium, schätzungsweise 30-40% der Gesamtbevölkerung.
* '''Aufstieg''': Der einzige reguläre Weg zum vollen Bürgerrecht führt über den 20-jährigen Dienst in den Hilfstruppen der Armee. Nach ehrenhafter Entlassung wird dem Veteran und seinen Nachkommen das volle thyrnische Bürgerrecht verliehen. In seltenen Fällen kann der Kaiser auch ganzen Gemeinden oder verdienten Einzelpersonen das Bürgerrecht verleihen.
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* '''Aufstieg:''' Der einzige reguläre Weg zum vollen Bürgerrecht führt über den 20-jährigen Dienst in den Hilfstruppen der Armee. Nach ehrenhafter Entlassung wird dem Veteran und seinen Nachkommen das volle thyrnische Bürgerrecht verliehen. In seltenen Fällen kann der Kaiser auch ganzen Gemeinden oder verdienten Einzelpersonen das Bürgerrecht verleihen.
* '''Bürgerrechte''': Sie sind keine Bürger und haben daher kein Recht, politische Ämter zu bekleiden, in den regulären Legionen zu dienen oder in Thyrna selbst zu wählen. Sie stehen jedoch unter dem Schutz des imperialen Gesetzes und können Verträge schließen und Eigentum besitzen, unterliegen aber einer gesonderten Gerichtsbarkeit und oft höheren Steuern.
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* '''Bürgerrechte:''' Sie sind keine Bürger und haben daher kein Recht, politische Ämter zu bekleiden, in den regulären Legionen zu dienen oder in Thyrna selbst zu wählen. Sie stehen jedoch unter dem Schutz des imperialen Gesetzes und können Verträge schließen und Eigentum besitzen, unterliegen aber einer gesonderten Gerichtsbarkeit und oft höheren Steuern.
* '''Vererblichkeit des Status''': Der Status als Provinzial ist erblich. Ihre Kinder werden ebenfalls als freie Nicht-Bürger geboren.
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* '''Vererblichkeit des Status:''' Der Status als Provinzial ist erblich. Ihre Kinder werden ebenfalls als freie Nicht-Bürger geboren.
 
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* '''Bevölkerungsanteil''': Gering, konzentriert in großen Handelsstädten und der Hauptstadt. Weniger als 1% der Bevölkerung.
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* '''Bevölkerungsanteil:''' Gering, konzentriert in großen Handelsstädten und der Hauptstadt. Weniger als 1% der Bevölkerung.
* '''Aufstieg''': Ein Aufstieg in die Bürgerschaft ist für sie nicht vorgesehen und extrem selten. Es erfordert einen direkten Gnadenakt des Kaisers.
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* '''Aufstieg:''' Ein Aufstieg in die Bürgerschaft ist für sie nicht vorgesehen und extrem selten. Es erfordert einen direkten Gnadenakt des Kaisers.
* '''Bürgerrechte''': Sie besitzen keine Bürgerrechte und stehen nur unter dem grundlegenden Schutz des Fremdenrechts, das Handel und Eigentum regelt. Sie können jederzeit ohne Angabe von Gründen aus dem Imperium ausgewiesen werden.
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* '''Bürgerrechte:''' Sie besitzen keine Bürgerrechte und stehen nur unter dem grundlegenden Schutz des Fremdenrechts, das Handel und Eigentum regelt. Sie können jederzeit ohne Angabe von Gründen aus dem Imperium ausgewiesen werden.
* '''Vererblichkeit des Status''': Der Status ist an die Herkunft gebunden und wird an die im Imperium geborenen Kinder weitergegeben.
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* '''Vererblichkeit des Status:''' Der Status ist an die Herkunft gebunden und wird an die im Imperium geborenen Kinder weitergegeben.
 
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* '''Bevölkerungsanteil''': Eine signifikante Minderheit, besonders in den Städten. Im Gesamtreich ca. 5-10%, in der Hauptstadt Thyrna möglicherweise 15-20%.
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* '''Bevölkerungsanteil:''' Eine signifikante Minderheit, besonders in den Städten. Im Gesamtreich ca. 5-10%, in der Hauptstadt Thyrna möglicherweise 15-20%.
* '''Aufstieg''': Der einzige Weg in diesen Stand ist die Freilassung aus der Sklaverei, entweder durch den Willen des Herrn oder durch Freikauf.
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* '''Aufstieg:''' Der einzige Weg in diesen Stand ist die Freilassung aus der Sklaverei, entweder durch den Willen des Herrn oder durch Freikauf.
* '''Bürgerrechte''': Sie besitzen ein eingeschränktes Bürgerrecht. Sie sind persönlich frei und stehen unter dem Schutz des Gesetzes, sind aber von allen politischen Ämtern und dem regulären Militärdienst ausgeschlossen. Oft bleiben sie in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihrem ehemaligen Herrn.
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* '''Bürgerrechte:''' Sie besitzen ein eingeschränktes Bürgerrecht. Sie sind persönlich frei und stehen unter dem Schutz des Gesetzes, sind aber von allen politischen Ämtern und dem regulären Militärdienst ausgeschlossen. Oft bleiben sie in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihrem ehemaligen Herrn.
* '''Vererblichkeit des Status''': Der Status eines Freigelassenen selbst ist nicht erblich und stellt eine Übergangsgeneration dar. Die in der Freiheit geborenen Kinder eines Libertus gelten als vollwertige Bürger (Plebs) und sind frei von den rechtlichen Einschränkungen und dem sozialen Stigma ihrer Eltern. Dies ist der wichtigste Weg für ehemalige Sklavenfamilien, über eine Generation hinweg vollständig in die thyrnische Gesellschaft aufzusteigen.
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* '''Vererblichkeit des Status:''' Der Status eines Freigelassenen selbst ist nicht erblich und stellt eine Übergangsgeneration dar. Die in der Freiheit geborenen Kinder eines Libertus gelten als vollwertige Bürger (Plebs) und sind frei von den rechtlichen Einschränkungen und dem sozialen Stigma ihrer Eltern. Dies ist der wichtigste Weg für ehemalige Sklavenfamilien, über eine Generation hinweg vollständig in die thyrnische Gesellschaft aufzusteigen.
 
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* '''Bevölkerungsanteil''': Ein massiver Teil der Bevölkerung, schätzungsweise 25-35% der Gesamtbevölkerung des Imperiums.
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* '''Bevölkerungsanteil:''' Ein massiver Teil der Bevölkerung, schätzungsweise 25-35% der Gesamtbevölkerung des Imperiums.
* '''Aufstieg''': Der einzige "Aufstieg" ist die Freilassung und der Eintritt in den Stand der Liberti.
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* '''Aufstieg:''' Der einzige "Aufstieg" ist die Freilassung und der Eintritt in den Stand der Liberti.
* '''Bürgerrechte''': Keine. Sie besitzen keinerlei Rechte und unterstehen der absoluten Gewalt ihres Herrn.
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* '''Bürgerrechte:''' Keine. Sie besitzen keinerlei Rechte und unterstehen der absoluten Gewalt ihres Herrn.
* '''Vererblichkeit des Status''': Der Status der Unfreiheit ist uneingeschränkt erblich. Ein Kind, das von einer Sklavin geboren wird, gilt von Geburt an als Eigentum des Herrn seiner Mutter, unabhängig vom Status des Vaters.
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* '''Vererblichkeit des Status:''' Der Status der Unfreiheit ist uneingeschränkt erblich. Ein Kind, das von einer Sklavin geboren wird, gilt von Geburt an als Eigentum des Herrn seiner Mutter, unabhängig vom Status des Vaters.
 
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Aktuelle Version vom 13. Oktober 2025, 13:37 Uhr

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Die Gesellschaftliche Ordnung des Thyrnischen Weltreiches bezeichnet die tief verwurzelte, hierarchische Gliederung der imperialen Bevölkerung, welche die Rechte, Pflichten und den sozialen Status jedes Einzelnen bestimmt. Die Rangordnung reicht von der herrschenden Aristokratie und der freien Bürgerschaft über die Bewohner der unterworfenen Provinzen bis hin zu den rechtlosen Sklaven.

Dieser Artikel beleuchtet die Merkmale der einzelnen Stände sowie die Beziehungen zwischen ihnen, die sowohl die Stabilität als auch die Konfliktpotenziale des Reiches definieren.



Das Thyrnische Bürgerrecht: Die Ordnung der Zugehörigkeit

Das Fundament des Thyrnischen Weltreiches ist nicht nur seine militärische Macht, sondern auch ein komplexes juristisches System, das die Rechte und Pflichten jedes Einzelnen definiert. An der Spitze dieses Systems steht das Bürgerrecht, das jedoch nicht für alle freien Bewohner des Imperiums gleich ist. Es ist ein Instrument der Privilegierung und Integration, das eine klare Hierarchie zwischen dem Kernland und den eroberten Gebieten schafft.

Das Eturische Bürgerrecht (Civitas Thyrnae)

Das Eturische Bürgerrecht ist der höchste und begehrteste rechtliche Status im Imperium. Es ist das volle und uneingeschränkte Bürgerrecht und das Geburtsrecht der Thyrner, der herrschenden Ethnie des Reiches.

Erwerb der Civitas Thyrnae

Das Eturische Bürgerrecht wird in der Regel durch Geburt erworben: Jeder, der als Kind zweier eturischer Bürger in der Kernprovinz Eturum geboren wird, ist von Geburt an ein vollwertiger thyrnischer Bürger.

Rechte und Privilegien

  • Politische Rechte: Nur Inhaber des Eturischen Bürgerrechts haben das Recht, die politische Ämterlaufbahn, den "Weg der Ehre", zu beschreiten. Sie allein können Velator, Quaesitor oder Konsor werden und im Konsilium sitzen.
  • Juristische Rechte: Sie genießen den vollen Schutz des thyrnischen Gesetzes. Dazu gehört das Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren in Thyrna und, als wichtigstes Privileg, das Recht der Berufung an den Kaiser (Provocatio ad Dracidorem) unter der Tutela Populi. Ein eturischer Bürger darf nicht gefoltert oder willkürlich hingerichtet werden.
  • Wirtschaftliche Rechte: Sie haben das uneingeschränkte Recht auf Eigentum im gesamten Reich und sind von bestimmten provinzialen Steuern und Zöllen befreit.
  • Soziale Rechte: Nur sie können eine rechtsgültige Ehe (connubium) mit anderen eturischen Bürgern eingehen und ihre Kinder als legitime Erben und Bürger anerkennen lassen.


Das Provinziale Bürgerrecht (Civitas Provincialis)

Das Provinziale Bürgerrecht ist eine eingeschränkte Form des Bürgerrechts, das der großen Masse der freien Bewohner in den Provinzen gewährt wird. Es wurde geschaffen, um die loyalen Untertanen an das Reich zu binden, ohne die exklusive Vormachtstellung der Thyrner aufzugeben.

Erwerb der Civitas Provincialis

Das Provinziale Bürgerrecht ist der Standardstatus für die meisten freien Bewohner, die in den Provinzen geboren werden, wie Argoser, Balmarer oder Lusitaner.

Rechte und Pflichten

  • Juristische Rechte: Inhaber des provinzialen Rechts stehen unter dem Schutz des thyrnischen Gesetzes und sind vor der reinen Willkür lokaler Autoritäten geschützt. Sie können Eigentum besitzen und rechtsgültige Verträge schließen. Ihr Rechtsschutz ist jedoch geringer als der eines eturischen Bürgers; sie können beispielsweise nicht an den Kaiser appellieren.
  • Wirtschaftliche Rechte: Sie genießen die Vorteile der Pax Thyrna, wie sichere Handelswege und eine stabile Währung, unterliegen aber der vollen provinzialen Besteuerung.
  • Politische Einschränkungen: Das Provinziale Bürgerrecht gewährt keinerlei politische Mitspracherechte in Thyrna. Der Zugang zum "Weg der Ehre" und zum Konsilium ist ihnen verwehrt. Sie können jedoch lokale Ämter in ihren Heimatstädten bekleiden.


Der Weg zum vollen Bürgerrecht

Das System ist nicht völlig starr. Das Imperium nutzt die Verleihung des vollen Eturischen Bürgerrechts als mächtiges Instrument zur Belohnung von Loyalität und zur Förderung der "Thyrnisierung".

  • Der Dienst im Heer: Der wichtigste und ehrenhafteste Weg für einen Provinzbewohner, das volle Bürgerrecht zu erlangen, ist der Militärdienst. Ein Nicht-Bürger, der eine volle Dienstzeit von 16 Jahren in den Hilfstruppen der Signaten ehrenhaft ableistet, erhält bei seiner Entlassung das Eturische Bürgerrecht für sich und seine Nachkommen. Dies ist der stärkste Anreiz für die Rekrutierung von Soldaten in den Provinzen und ein entscheidender Motor der Integration.
  • Kaiserliche Verleihung: Der Dracidor hat das alleinige Recht, das volle Bürgerrecht an Einzelpersonen, Familien oder sogar ganze Städte zu verleihen, die sich durch außergewöhnliche Taten oder besondere Loyalität gegenüber dem Reich ausgezeichnet haben. Eine solche Verleihung ist jedoch ein seltener Gnadenakt und eine der höchsten Ehren, die ein Provinzbewohner erlangen kann.
  • Die Freigelassenen (Liberti): Ein Sklave, der von einem eturischen Bürger freigelassen wird, erhält in der Regel das Provinziale Bürgerrecht mit all seinen Einschränkungen. Seine in der Freiheit geborenen Kinder gelten jedoch als vollwertige eturische Bürger und können den vollständigen sozialen Aufstieg vollziehen.


Die Stände des Thyrnischen Weltreiches

Die Gesellschaft des Draconats ist eine streng geschichtete Ordnung, die den Status, die Rechte und die Möglichkeiten jedes Einzelnen von Geburt an bestimmt. Sie gliedert sich im Wesentlichen in vier freie Stände, unter denen die große Masse der Unfreien steht.

Die Konsorenschaft (Nobilitas)

Die Konsorenschaft ist die absolute Spitze der gesellschaftlichen und politischen Pyramide. Sie ist eine politische Klasse, die sich aus den reichsten und mächtigsten Familien des Imperiums zusammensetzt. Alle Mitglieder des Konsiliums (des Senats) gehören diesem Stand an. Die Konsorenschaft selbst ist innerlich gespalten in:

1. Die "alte Aristokratie" 2. Die "Aufsteiger" (Homines Novi)
Dies sind die altehrwürdigen Familien, deren Status auf ihrer direkten Abstammung von den hybranischen Helden beruht, die einst mit Anasces nach Eturum kamen. Sie tragen das magische Blut der Hybraner in sich, was sich hin und wieder in einer angeborenen Befähigung zur Naturmagie äußern kann. Dieses Bluterbe ist von fundamentaler Bedeutung für das Reich: Nur ein Nachfahre dieser hybranischen Linien darf das Amt des Kaisers (Dracidors) bekleiden, und nur durch ihr Blut können die Blutinsignien – egal in welcher Form – ihre volle magische Macht entfalten. Um die negativen Folgen von Inzucht zu vermeiden, die durch das Bestreben, die Blutlinien rein zu halten, über die Jahrhunderte auftraten, wurde seit Beginn des Draconats die Praxis eingeführt, Ehen mit den Familien aufgestiegener Ritter zu schließen.
(siehe auch: "Alte Aristokratie": Die Wächter des Bluterbes)
Dies sind Familien aus der Ritterschaft, denen es durch außergewöhnliche militärische, politische oder wirtschaftliche Leistungen gelungen ist, in die oberste Schicht aufzusteigen, oft durch das Erreichen des Velator-Amtes oder durch gezielte Heiratsallianzen mit der alten Aristokratie.
(siehe auch: Die "Aufsteiger" (Homines Novi): Architekten des eigenen Ruhms
  • Bevölkerungsanteil: Verschwindend gering. Im Gesamtreich weit unter 1% der Bevölkerung. In der Hauptstadt Thyrna ist ihre Konzentration höher, liegt aber wahrscheinlich bei nicht mehr als 1-2%.
  • Aufstieg: Man wird nicht direkt in die Konsorenschaft geboren. Der offizielle Weg führt über den "Weg der Ehre". Nach dem erfolgreichen Bekleiden des ersten Magistratsamtes (des Arcarius) wird man auf Lebenszeit in das Konsilium aufgenommen und gehört somit dem Stand an. Der endgültige Aufstieg einer Familie in die etablierte Aristokratie ist jedoch erst durch das Erreichen des Velator-Amtes zementiert.
  • Bürgerrechte: Sie besitzen die vollen und uneingeschränkten Bürgerrechte. Darüber hinaus haben sie das exklusive Recht, die höchsten politischen Ämter zu bekleiden und als Vicarius Provinzen zu verwalten.
  • Vererblichkeit des Status: Der Status ist in höchstem Maße erblich. Die Kinder eines Konsors werden in die Aristokratie geboren und genießen von Geburt an die Privilegien ihres Standes, einschließlich des erleichterten Zugangs zur politischen Laufbahn. Der Fortbestand des Status über Generationen hängt jedoch davon ab, dass die Familie ihren immensen Reichtum und politischen Einfluss bewahrt.

Die Ritterschaft (Equites)

Die Ritterschaft ist die zweite Eliteklasse des Imperiums, eine Art niederer Adel. Ihr Status basiert nicht primär auf uralter Abstammung, sondern auf einem hohen Mindestvermögen, das meist aus Handel, Finanzgeschäften oder militärischen Verdiensten stammt. Sie bilden das wirtschaftliche Rückgrat der Oberschicht und das administrative Fundament des Draconats.

  • Bevölkerungsanteil: Eine kleine, aber bedeutende Minderheit. Im Gesamtreich ca. 1-3%, in der Hauptstadt Thyrna und anderen großen Handelsstädten ist ihr Anteil mit 5-10% deutlich höher.
  • Aufstieg: Der Eintritt in die Ritterschaft erfolgt durch den Nachweis des erforderlichen Mindestvermögens, das vom Lustrator beim Zensus überprüft wird. Auch herausragende militärische Verdienste können zur Erhebung in den Ritterstand führen.
  • Bürgerrechte: Sie besitzen die vollen Bürgerrechte. Sie haben Zugang zu wichtigen Offiziersposten (wie dem Lictar) und zu den niederen Ämtern des "Wegs der Ehre". Sie sind die primäre Rekrutierungsbasis für die vom Kaiser ernannten Verwalter und Agenten.
  • Vererblichkeit des Status: Der Status ist nicht automatisch erblich, sondern an den Besitz geknüpft. Die Nachkommen eines Ritters behalten den Status nur, solange sie das für den Stand erforderliche Vermögen der Familie erhalten. Sinken sie unter diese Schwelle, fallen sie in den Stand des Volkes zurück. Umgekehrt kann ein wohlhabend gewordener Bürger, der das Mindestvermögen erreicht, in die Ritterschaft aufsteigen.


Das Volk von Thyrna (Plebs Thyrnae)

Dies ist die große Masse der freigeborenen Bürger des Imperiums, die nicht die Vermögensanforderungen für die höheren Stände erfüllen. Dieser Stand ist stark unterteilt in die städtische Bevölkerung (Plebs Urbana) und die Landbevölkerung (Plebs Rustica).

  • Bevölkerungsanteil: Die größte Gruppe der freien Bevölkerung. Im Gesamtreich schätzungsweise 50-60% der Gesamtbevölkerung.
  • Aufstieg: Der Aufstieg in die Ritterschaft durch außergewöhnlichen wirtschaftlichen Erfolg oder militärische Auszeichnungen ist theoretisch möglich, aber extrem selten.
  • Bürgerrechte: Das thyrnische Bürgerrecht wird durch Geburt von bürgerlichen Eltern oder durch ehrenhafte Entlassung aus dem Militärdienst erlangt. Es gewährt den Schutz durch das thyrnische Gesetz, das Recht auf Eigentum und (zumindest in der Theorie der Republik) das Wahlrecht.
  • Vererblichkeit des Status: Der Status des freien Bürgers ist vollständig erblich. Die Kinder von Bürgern sind von Geburt an vollwertige Bürger Thyrnas mit allen damit verbundenen Grundrechten.


Die Provinzialen (Peregrini)

Dies ist die zahlenmäßig größte Gruppe freier Menschen im Imperium. Es handelt sich um die freigeborenen Einwohner der eroberten Provinzen, die keine thyrnischen Bürger sind. Sie sind Untertanen des Imperiums, aber keine vollwertigen Mitglieder der Gesellschaft.

  • Bevölkerungsanteil: Die größte Gruppe im Imperium, schätzungsweise 30-40% der Gesamtbevölkerung.
  • Aufstieg: Der einzige reguläre Weg zum vollen Bürgerrecht führt über den 20-jährigen Dienst in den Hilfstruppen der Armee. Nach ehrenhafter Entlassung wird dem Veteran und seinen Nachkommen das volle thyrnische Bürgerrecht verliehen. In seltenen Fällen kann der Kaiser auch ganzen Gemeinden oder verdienten Einzelpersonen das Bürgerrecht verleihen.
  • Bürgerrechte: Sie sind keine Bürger und haben daher kein Recht, politische Ämter zu bekleiden, in den regulären Legionen zu dienen oder in Thyrna selbst zu wählen. Sie stehen jedoch unter dem Schutz des imperialen Gesetzes und können Verträge schließen und Eigentum besitzen, unterliegen aber einer gesonderten Gerichtsbarkeit und oft höheren Steuern.
  • Vererblichkeit des Status: Der Status als Provinzial ist erblich. Ihre Kinder werden ebenfalls als freie Nicht-Bürger geboren.


Die Fremden (Incolae)

Diese Klasse umfasst alle freien Ausländer, die sich temporär oder dauerhaft im Imperium aufhalten, aber keine Untertanen sind. Dazu gehören Händler aus fernen Ländern wie Ishturak, Botschafter aus barbarischen Königreichen oder reisende Gelehrte.

  • Bevölkerungsanteil: Gering, konzentriert in großen Handelsstädten und der Hauptstadt. Weniger als 1% der Bevölkerung.
  • Aufstieg: Ein Aufstieg in die Bürgerschaft ist für sie nicht vorgesehen und extrem selten. Es erfordert einen direkten Gnadenakt des Kaisers.
  • Bürgerrechte: Sie besitzen keine Bürgerrechte und stehen nur unter dem grundlegenden Schutz des Fremdenrechts, das Handel und Eigentum regelt. Sie können jederzeit ohne Angabe von Gründen aus dem Imperium ausgewiesen werden.
  • Vererblichkeit des Status: Der Status ist an die Herkunft gebunden und wird an die im Imperium geborenen Kinder weitergegeben.


Die Freigelassenen (Liberti)

Eine rechtlich und sozial einzigartige Klasse von ehemaligen Sklaven, die von ihren Herren freigelassen wurden. Obwohl sie oft mit der sozialen Verachtung der freigeborenen Stände konfrontiert sind, bilden sie eine extrem dynamische und ehrgeizige Gruppe in der Gesellschaft.

  • Bevölkerungsanteil: Eine signifikante Minderheit, besonders in den Städten. Im Gesamtreich ca. 5-10%, in der Hauptstadt Thyrna möglicherweise 15-20%.
  • Aufstieg: Der einzige Weg in diesen Stand ist die Freilassung aus der Sklaverei, entweder durch den Willen des Herrn oder durch Freikauf.
  • Bürgerrechte: Sie besitzen ein eingeschränktes Bürgerrecht. Sie sind persönlich frei und stehen unter dem Schutz des Gesetzes, sind aber von allen politischen Ämtern und dem regulären Militärdienst ausgeschlossen. Oft bleiben sie in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihrem ehemaligen Herrn.
  • Vererblichkeit des Status: Der Status eines Freigelassenen selbst ist nicht erblich und stellt eine Übergangsgeneration dar. Die in der Freiheit geborenen Kinder eines Libertus gelten als vollwertige Bürger (Plebs) und sind frei von den rechtlichen Einschränkungen und dem sozialen Stigma ihrer Eltern. Dies ist der wichtigste Weg für ehemalige Sklavenfamilien, über eine Generation hinweg vollständig in die thyrnische Gesellschaft aufzusteigen.


Die Sklaven (Servi)

Die unterste Stufe der Gesellschaft. Sklaven gelten nach thyrnischem Recht nicht als Personen, sondern als Eigentum (res). Sie bilden die Arbeitsgrundlage für die gesamte Wirtschaft.

  • Bevölkerungsanteil: Ein massiver Teil der Bevölkerung, schätzungsweise 25-35% der Gesamtbevölkerung des Imperiums.
  • Aufstieg: Der einzige "Aufstieg" ist die Freilassung und der Eintritt in den Stand der Liberti.
  • Bürgerrechte: Keine. Sie besitzen keinerlei Rechte und unterstehen der absoluten Gewalt ihres Herrn.
  • Vererblichkeit des Status: Der Status der Unfreiheit ist uneingeschränkt erblich. Ein Kind, das von einer Sklavin geboren wird, gilt von Geburt an als Eigentum des Herrn seiner Mutter, unabhängig vom Status des Vaters.